Selbstsperre im Casino in Österreich
Ablauf, Dauer und Aufhebung verständlich erklärt. Ein wichtiger Schritt – und Sie müssen ihn nicht allein gehen.
Inhalt
- 1. Was ist eine Selbstsperre?
- 2. Rechtliche Grundlage (§ 25 GSpG)
- 3. Wo sperren lassen?
- Achtung: Sperre gilt nur beim Anbieter
- 4. Sperre beantragen
- 5. Dauer der Selbstsperre
- 6. Aufhebung der Sperre
- 7. Wenn die Sperre aktiv ist
- 8. Zusätzlicher Selbstschutz
- 9. Haftung & Rückforderung
- 10. Fremdsperre
- 11. AT, DE, CH im Vergleich
- 12. Reform: Sperrregister ab 2027
- 13. Zahlen & Warnsignale
- 14. Hilfe und Beratung
- 15. Häufige Fragen (FAQ)
Kurzantwort: Was Sie über die Casino-Selbstsperre wissen müssen
Eine Selbstsperre im Casino ist eine freiwillige Maßnahme, mit der Sie sich den Zugang zu Glücksspiel sperren lassen. In Österreich können Sie sich bei Casinos Austria, WINWIN und win2day für 6 Monate, 12 Monate oder unbefristet sperren. Jede Sperre gilt nur für den jeweiligen Anbieter – ein zentrales Sperrregister gibt es derzeit noch nicht. Befristete Sperren können nicht vorzeitig aufgehoben werden. Eine unbefristete Sperre endet nicht automatisch und muss auf Antrag und nach Prüfung aufgehoben werden.
Orientierung, keine Empfehlung.
Eine Selbstsperre gilt nur für den jeweiligen Anbieter – ein zentrales Sperrregister gibt es derzeit noch nicht.
Nutzen Sie diese Liste nicht, um eine Sperre zu umgehen. Kostenlose Hilfe: 0800 202 304.
Transparenz: Affiliate-Links; bei Registrierung ist eine Provision möglich. Konzession, Verfügbarkeit und Bedingungen anhand aktueller Primärquellen prüfen.
01 Was ist eine Selbstsperre im Casino?
| Art der Sperre | Wer beantragt | Wirkung | Dauer | Aufhebbar? |
|---|---|---|---|---|
| Selbstsperre | Die spielende Person selbst | Vollständiger Ausschluss vom Spiel | 6 / 12 Monate oder unbefristet | Befristet: nein; unbefristet: auf Antrag nach Prüfung |
| Fremdsperre | Angehörige regen an, Betreiber entscheidet | Ausschluss nach Anhörung | Individuell | Ja, nach Prüfung |
| Besuchsbeschränkung | Die spielende Person selbst | Limitierung der Besuchsanzahl oder Verluste | Individuell | Ja |
| Sperre durch Betreiber | Casino Austria / WINWIN selbst (§ 25 GSpG) | Ausschluss bei Gefährdung | Bis Gefährdung endet | Ja, nach Prüfung |
Wann ist eine Selbstsperre sinnvoll?
Eine Selbstsperre kann angebracht sein, wenn Sie bei sich folgende Anzeichen bemerken:
- Sie spielen häufiger oder mit höheren Einsätzen als ursprünglich geplant.
- Sie versuchen, Verluste durch weiteres Spielen auszugleichen („Chasing Losses").
- Sie verschweigen Ihren Angehörigen, wie oft oder wie viel Sie spielen.
- Sie leihen sich Geld, um weiterspielen zu können.
- Sie verlieren das Zeitgefühl beim Spiel oder vernachlässigen andere Verpflichtungen.
- Sie denken auch außerhalb des Casinos ständig ans Spielen.
- Sie fühlen sich unruhig, wenn Sie nicht spielen können.
- Sie spielen, um sich von Problemen abzulenken oder negative Gefühle zu betäuben.
Diese Liste ersetzt keine professionelle Beratung, kann Ihnen aber helfen, Ihr eigenes Verhalten ehrlich zu betrachten.
→ Weitere Informationen: Fremdsperre durch Angehörige.
→ Kostenlose Unterstützung: Hilfe bei Spielsucht in Österreich.
02 Rechtliche Grundlage: § 25 Glücksspielgesetz
Das Existenzminimum als Auslöseschwelle
§ 25 GSpG nennt keinen für alle Personen identischen Eurobetrag. Entscheidend ist vielmehr, ob die Häufigkeit und Intensität des Spielens das Existenzminimum gefährden. Die Beurteilung muss deshalb die konkrete wirtschaftliche Situation berücksichtigen. Eine hohe einzelne Ausgabe löst nicht automatisch dieselbe Maßnahme bei jeder Person aus; umgekehrt können auch niedrigere regelmäßige Verluste bei geringem Einkommen relevant sein. Die Spielbank muss die erkennbaren Umstände prüfen und angemessen reagieren.
Bonitätsauskunft und Beratungsgespräch
Spielbanken sind verpflichtet, Bonitätsauskünfte (z. B. über KSV1870) einzuholen und geschultes Personal einzusetzen. Bei Zweifeln muss ein Beratungsgespräch angeboten werden. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Personen unkontrolliert große Summen einsetzen.
VfGH-Entscheidung G 259/2022 – was sich geändert hat
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs betrifft die zivilrechtlichen Folgen der Spielerschutzpflichten. Für Betroffene bedeutet sie nicht, dass jeder Verlust automatisch ersetzt wird. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem vom konkreten Verhalten, den erkennbaren Gefährdungsanzeichen, den Maßnahmen des Betreibers und der anwendbaren Rechtsgrundlage ab. Wer Ansprüche prüfen lassen möchte, sollte Unterlagen wie Kontoauszüge, Spielhistorien und Schriftverkehr sichern und individuelle Rechtsberatung einholen.
Warum § 25 GSpG nicht für win2day gilt
win2day wird rechtlich als elektronische Lotterie behandelt. Die für Spielbanken formulierten Pflichten des § 25 GSpG lassen sich daher nicht unverändert auf das Online-Angebot übertragen. Das bedeutet nicht, dass online kein Spielerschutz besteht: Sperren, Limits und Identitätskontrollen ergeben sich dort aus anderen gesetzlichen, konzessionsrechtlichen und vertraglichen Vorgaben. Für eine Sperre müssen Sie sich direkt an win2day wenden; eine Sperre bei Casinos Austria wird derzeit nicht automatisch übertragen.
Gut zu wissen:
Aktenzeichen der zitierten Entscheidungen: VfGH G 34/10 (2011), VfGH G 259/2022 (2022). Beide Entscheidungen sind im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachlesbar.
→ Detaillierte Informationen: § 25 GSpG und Spielerschutz.
03 Wo kann ich mich in Österreich sperren lassen?
Casinos Austria (12 Spielbanken)
Eine Selbstsperre für die österreichischen Spielbanken wird direkt bei Casinos Austria beantragt. Möglich sind die vom Betreiber angebotenen befristeten oder unbefristeten Varianten. Der Antrag muss eindeutig zuordenbar sein; halten Sie deshalb einen amtlichen Lichtbildausweis bereit. Prüfen Sie das aktuelle Formular und den zulässigen Übermittlungsweg unmittelbar beim Betreiber, weil Kontaktdaten und Verfahrensschritte geändert werden können.
WINWIN-Automatensalons
WINWIN führt ein eigenes Sperrverfahren für seine Standorte. Eine bestehende Sperre bei einer anderen Marke sollten Sie nicht als ausreichenden Nachweis ansehen. Beantragen Sie die Sperre zusätzlich bei WINWIN und lassen Sie sich die Einrichtung schriftlich bestätigen. Wenn Sie mehrere Angebote genutzt haben, ist eine Liste aller betroffenen Betreiber hilfreich, damit kein Zugang versehentlich offen bleibt.
win2day – der einzige konzessionierte Online-Anbieter
Für das Online-Angebot von win2day erfolgt die Sperre über dessen eigene Kontakt- und Kontoverfahren. Neben einer Vollsperre können je nach aktuellem Angebot auch Einschränkungen einzelner Bereiche oder Limits verfügbar sein. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihres Antrags veröffentlichten Bedingungen. Klären Sie außerdem, wie ein vorhandenes Guthaben behandelt wird und ob Ihre hinterlegte Bankverbindung noch aktuell ist.
Landesausspielungen und Automatensalons in den Bundesländern
- In Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Burgenland existieren landesrechtlich geregelte Automatenbetriebe.
- In Wien sind Glücksspielautomaten außerhalb von Casinos seit 2015 verboten.
- Auch in Salzburg, Tirol und Vorarlberg gibt es kein entsprechendes Landesgesetz für Glücksspielautomaten außerhalb der Spielbanken.
Zentrale Übersicht: Anbieter, Sperren, Antragsweg
| Anbieter | Sperrarten | Mögliche Dauer | Antragsweg | Wirksam ab | Vorzeitige Aufhebung |
|---|---|---|---|---|---|
| Casinos Austria | Besuchslimitierung, Selbstsperre | 6 / 12 Monate, unbefristet | Persönlich, E-Mail, Kontaktformular | Spätestens nächster Werktag | Befristet: nein; unbefristet: auf Antrag |
| WINWIN | Besuchslimitierung, Verlustlimitierung, Selbstsperre | 6 / 12 Monate, unbefristet | E-Mail, Kontaktformular | Spätestens nächster Werktag | Befristet: nein; unbefristet: auf Antrag |
| win2day | Limits, Teilsperre, Vollsperre | 6 / 12 Monate, unbefristet | Login-Bereich, E-Mail, Kontaktformular | Ab Bestätigung per E-Mail | Vollsperre befristet: nein; unbefristet: auf Antrag |
| Landesbetreiber | Je nach Bundesland verschieden | Individuell | Direkt beim Betreiber | Individuell | Individuell |
ACHTUNG: Eine Sperre gilt immer nur beim jeweiligen Anbieter
Eine Sperre bei Casinos Austria wirkt nicht automatisch bei WINWIN oder win2day – sie muss überall gesondert beantragt werden. Ein zentrales Sperrregister gibt es in Österreich derzeit noch nicht.
→ Mehr zur geplanten zentralen Sperre ab 2027 lesen Sie in Abschnitt 12.
→ Online Casino Selbstsperre
→ win2day Selbstsperre
→ Casinos Austria Selbstsperre
04 Selbstsperre beantragen: Schritt für Schritt
- Persönlich in der Spielbank: Wenden Sie sich an das Personal vor Ort. Sie erhalten ein Formular, das Sie ausfüllen und unterschreiben. Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) mit.
- Per E-Mail: Laden Sie das Formular auf playsponsible.at herunter, füllen Sie es aus, fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises hinzu und senden Sie es an [email protected].
- Über das Kontaktformular: Auf playsponsible.at finden Sie ein Online-Kontaktformular, über das Sie Ihren Antrag einreichen können. Auch hier ist die Kopie eines Lichtbildausweises notwendig.
Für WINWIN senden Sie Ihr ausgefülltes Formular samt Ausweiskopie an [email protected]. Der Ablauf ist identisch mit dem von Casinos Austria.
win2day: Sperre direkt im Konto setzen
- Loggen Sie sich in Ihr win2day-Konto ein.
- Wählen Sie „Mein Konto" → „Spielerschutz".
- Klicken Sie auf „Selbstsperre".
- Wählen Sie die gewünschte Dauer (6 Monate, 1 Jahr oder unbefristet).
- Bestätigen Sie Ihre Wahl.
- Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt ist die Sperre aktiv.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für jede Selbstsperre benötigen Sie:
- Einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis).
- Bei digitaler oder schriftlicher Einreichung: eine Kopie dieses Ausweises.
Ab wann ist die Sperre wirksam?
- Casinos Austria und WINWIN: Die Sperre tritt mit Antragstellung in Kraft, spätestens am nächsten Werktag.
- win2day: Die Sperre gilt ab Erhalt der Bestätigungs-E-Mail – in der Regel unmittelbar.
- win2day – Vollsperre: Vorhandenes Guthaben wird an die von Ihnen hinterlegte Bankverbindung ausgezahlt. Prüfen Sie vor der Sperre, ob Ihre Kontodaten korrekt sind.
- win2day – Teilsperre (z. B. nur Poker oder nur Casino): Das Guthaben bleibt bestehen, Sie können es in den nicht gesperrten Bereichen weiterverwenden.
- Casinos Austria / WINWIN: Guthaben auf Spielerkarten oder in Kundenkonten wird nach internen Regelungen behandelt. Informieren Sie sich vorab direkt beim Anbieter.
05 Wie lange dauert eine Selbstsperre?
6 Monate, 12 Monate oder unbefristet
- 6 Monate (befristet)
- 12 Monate (befristet)
- Unbefristet
| Dauer | Anbieter | Endet automatisch? | Vorzeitig aufhebbar? |
|---|---|---|---|
| 6 Monate | Casinos Austria, WINWIN, win2day | Ja | Nein |
| 12 Monate | Casinos Austria, WINWIN, win2day | Ja | Nein |
| Unbefristet | Casinos Austria, WINWIN, win2day | Nein, nur auf Antrag | Ja, nach Prüfung |
06 Selbstsperre aufheben: Voraussetzungen und Ablauf
Befristete Sperren: keine vorzeitige Aufhebung
Wer eine Sperre für sechs oder zwölf Monate wählt, entscheidet sich bewusst für eine feste Auszeit. Nach den veröffentlichten Verfahren der genannten Betreiber ist während dieser Laufzeit keine vorzeitige Aufhebung vorgesehen. Planen Sie deshalb nicht mit einer Ausnahme. Wenn der Wunsch zu spielen während der Sperrfrist stark wird, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, statt nach einem anderen Zugang zu suchen.
Unbefristete Sperren: Aufhebung auf Antrag
Eine unbefristete Sperre endet nicht durch Zeitablauf. Sie müssen selbst einen Antrag beim jeweiligen Betreiber stellen. Die bloße Erklärung, wieder spielen zu wollen, reicht nicht zwingend aus: Identität, aktuelle Situation und mögliche fortbestehende Gefährdung können geprüft werden. Es gibt keinen Anspruch auf eine sofortige Freigabe. Bis zur schriftlichen Bestätigung sollten Sie davon ausgehen, dass die Sperre vollständig aktiv bleibt.
Bevor Sie die Aufhebung beantragen – fünf ehrliche Fragen
Reflexion:
- Warum habe ich die Sperre damals gesetzt?
- Hat sich an dieser Situation etwas verändert – konkret?
- Bin ich finanziell abgesichert, wenn ich verliere?
- Habe ich mit jemandem darüber gesprochen?
- Was wäre der Preis, wenn ich mich irre?
Ein kostenloses Gespräch mit einer Beratungsstelle ersetzt keine Entscheidung – es macht sie klarer.
Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (regionales Angebot) · Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304
Ablauf der Aufhebung Schritt für Schritt
- Antrag stellen: Wenden Sie sich schriftlich (E-Mail, Formular) oder persönlich an Casinos Austria, WINWIN oder win2day.
- Identitätsnachweis: Legen Sie eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises vor.
- Prüfung durch das Responsible Gaming Team: Ihre Anfrage wird intern bearbeitet. Es wird geprüft, ob Ihre Lebensumstände eine Aufhebung verantworten lassen.
- Gegebenenfalls Beratungsgespräch: In manchen Fällen wird Ihnen ein persönliches oder telefonisches Gespräch angeboten. Dieses Gespräch ist kein Verhör, sondern eine Unterstützung.
- Entscheidung und Mitteilung: Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob die Sperre aufgehoben wird oder nicht.
Welche Nachweise können verlangt werden?
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis)
- Einkommensnachweis oder Bonitätsauskunft – insbesondere bei Casinos Austria und WINWIN
- Bestätigung einer Beratungsstelle oder Therapieeinrichtung, wenn Sie eine Behandlung in Anspruch genommen haben (freiwillig, kann die Chancen auf Aufhebung erhöhen)
Das Beratungsgespräch: was Sie erwartet
Ein Gespräch soll die aktuelle Situation nachvollziehbar machen und ist keine Garantie für eine Aufhebung. Antworten Sie möglichst konkret und verschweigen Sie bestehende Schulden oder Rückfälle nicht. Die folgenden Fragen können Bestandteil einer solchen Einschätzung sein:
- Was hat sich seit der Sperre verändert?
- Wie sieht Ihre aktuelle finanzielle Situation aus?
- Welche Strategien haben Sie entwickelt, um verantwortungsvoll zu spielen?
Gründe für eine Ablehnung
Eine Aufhebung kann abgelehnt werden, wenn:
- Hinweise bestehen, dass die Gefährdung weiterhin besteht (z. B. anhaltende Verschuldung, keine Stabilisierung der Lebensumstände).
- Die Identität nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
- Die Sperre noch sehr kurz besteht und keine erkennbare Veränderung eingetreten ist.
Selbstsperre bei win2day aufheben
Stellen Sie den Antrag über die aktuell von win2day genannten Kontaktwege und verwenden Sie die Daten, mit denen Ihr Spielkonto identifiziert werden kann. Fragen Sie ausdrücklich, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie über die Entscheidung informiert werden. Nutzen Sie keine neue Registrierung, solange die Sperre aktiv ist.
Fremdsperre aufheben – wo der Unterschied liegt
Bei einer Fremdsperre wurde die Maßnahme nicht allein auf Ihren eigenen Antrag eingerichtet. Deshalb prüft der Betreiber nicht nur Ihren Aufhebungswunsch, sondern auch die Gründe, die zur Sperre geführt haben. Eine Anhörung und zusätzliche Unterlagen können erforderlich sein. Lassen Sie sich die Anforderungen schriftlich erklären; bei rechtlichen Streitfragen ist individuelle Beratung sinnvoll.
→ Fremdsperre durch Angehörige
→ Selbstsperre aufheben
→ win2day Selbstsperre
07 Was passiert, wenn die Sperre aktiv ist?
Zutrittskontrolle in der Spielbank
Spielbanken kontrollieren die Identität beim Zutritt. Ist Ihre Sperre im System des jeweiligen Betreibers aktiv, muss der Zugang verweigert werden. Verlassen Sie sich trotzdem nicht allein auf die Kontrolle: Meiden Sie nach Möglichkeit auch den Weg zum Standort und informieren Sie eine Vertrauensperson, wenn der Impuls zum Besuch stark wird.
Login-Sperre bei win2day
Bei einer aktiven Online-Sperre soll der Zugriff auf die betroffenen Spielbereiche technisch verhindert werden. Bewahren Sie die Bestätigung der Sperre auf und kontrollieren Sie, ob Sie weitere Spielkonten bei anderen Anbietern besitzen. Eine österreichische Anbietersperre blockiert weder automatisch ausländische Websites noch Werbung auf Ihrem Gerät.
Anbieter ohne österreichische Konzession: was rechtlich gilt
Viele Anbieter, die in Österreich werben, verfügen nicht über eine inländische Konzession.
Was das für Ihre Selbstsperre bedeutet:
- Eine Sperre bei Casinos Austria, WINWIN oder win2day gilt dort nicht, weil diese Anbieter keinen Zugriff auf die Sperrdaten österreichischer Betreiber haben.
- Diese Anbieter unterliegen nicht der österreichischen Aufsicht. Es gibt keine Beschwerdestelle in Österreich, keine Prüfung durch das BMF, keine Garantie für Auszahlungen.
- Verträge mit diesen Anbietern sind nach ständiger Rechtsprechung des OGH nichtig – das heißt, Spielverluste können unter Umständen zurückgefordert werden (siehe Abschnitt 9).
Wir raten ausdrücklich davon ab, eine Selbstsperre zu umgehen, indem Sie auf internationale Anbieter ohne österreichische Konzession ausweichen. Sie verlieren dabei jeden Schutz, den das österreichische Recht bietet – und setzen sich rechtlichen und finanziellen Risiken aus.
08 Zusätzlicher Selbstschutz neben der Sperre
Sperr-Apps: BetBlocker und Gamban
BetBlocker ist eine kostenlose Software, die Glücksspiel-Websites und Apps auf Ihrem Gerät blockiert. Sie wird durch Spenden finanziert und kann auf Computer, Smartphone und Tablet installiert werden. BetBlocker greift geräteübergreifend und unabhängig vom Anbieter.
Gamban ist eine kostenpflichtige Alternative mit ähnlicher Funktion. Beide Tools blockieren den Zugang auf technischer Ebene – sie ersetzen keine Selbstsperre, können aber eine zusätzliche Barriere schaffen.
Wichtig: Diese Apps sind Hilfsmittel, keine Garantie. Technisch versierte Nutzer können sie umgehen. Sie funktionieren am besten, wenn Sie sie mit einer bewussten Entscheidung kombinieren.
→ Mehr zu BetBlocker: playsponsible.at/betblocker
Bank- und kartenseitige Sperren
Viele Banken bieten die Möglichkeit, Transaktionen in bestimmten Kategorien zu blockieren. Sie können z. B.:
- Zahlungen an Glücksspielanbieter sperren lassen.
- Kreditkartenlimits senken oder Karten stilllegen.
- Ein getrenntes Konto für den Lebensunterhalt führen, auf das kein Online-Zugriff besteht.
Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, welche Optionen verfügbar sind.
Limits als mildere Alternative
Wenn Sie sich nicht vollständig sperren möchten, können Sie bei win2day Limits setzen:
- Einzahlungslimits (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Verlustlimits
- Zeitlimits
Wichtig:
- Eine Erhöhung eines Limits wird erst nach 24 Stunden wirksam.
- Eine weitere Erhöhung ist erst nach 7 Tagen möglich.
- Die Erhöhung eines Zeitlimits wird erst nach 72 Stunden wirksam.
- Eine Senkung eines Limits gilt sofort.
Diese Regelungen sollen verhindern, dass Sie in einem impulsiven Moment ein Limit aufheben.
Finanzielle Absicherung und Schuldnerberatung
Wenn Sie bereits Spielschulden haben, wenden Sie sich an eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung. Diese Beratung ist kostenlos und vertraulich. Sie hilft Ihnen, den Überblick über Ihre Finanzen zu gewinnen und Wege aus der Verschuldung zu finden.
| Maßnahme | Kosten | Reichweite | Wie schnell aktiv | Umkehrbar? |
|---|---|---|---|---|
| Selbstsperre (Casinos Austria, WINWIN, win2day) | Kostenlos | Nur beim jeweiligen Anbieter | Sofort / nächster Werktag | Befristet: nein; unbefristet: auf Antrag |
| BetBlocker | Kostenlos | Geräteübergreifend, alle Websites | Sofort nach Installation | Ja, aber mit Verzögerung |
| Gamban | Kostenpflichtig | Geräteübergreifend, alle Websites | Sofort nach Installation | Ja, aber mit Verzögerung |
| Bankseitige Sperre | Kostenlos / gebührenpflichtig (je nach Bank) | Alle Zahlungen an Glücksspiel | Nach Freischaltung durch Bank | Ja, durch Antrag bei Bank |
| Limits bei win2day | Kostenlos | Nur win2day | Erhöhung verzögert, Senkung sofort | Ja |
09 Haftung des Casinos und Rückforderung von Spielverlusten
§ 25 Abs 3 GSpG ist nach ständiger Rechtsprechung des OGH ein Schutzgesetz im Sinne von § 1311 ABGB. Das bedeutet: Wenn eine Spielbank gegen diese Norm verstößt, kann der geschädigte Spieler Schadenersatz verlangen.
- OGH 1 Ob 214/98x: § 25 Abs 3 GSpG dient dem Schutz des einzelnen Spielers.
- OGH 1 Ob 175/02w: Schadenersatzanspruch bei Verstoß gegen Schutzpflichten.
- OGH 6 Ob 250/11z: Beweislastumkehr zugunsten des Spielers.
Bei Verstößen gegen § 25 GSpG gilt eine Beweislastumkehr: Der Spieler muss Schaden, Verstoß und Kausalzusammenhang nachweisen. Die Spielbank muss dann beweisen, dass sie alle Sorgfaltspflichten eingehalten hat.
Kein Mitverschulden bei pathologischem Spielverhalten
Der OGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass einem Spieler kein Mitverschulden anzulasten ist, wenn er aufgrund pathologischen Spielverhaltens Verluste erleidet. Der Sinn von § 25 GSpG ist gerade, diesen Personen zu helfen – sie können sich nicht selbst „vorwerfen", dass sie spielen.
Verjährung: drei Jahre
Schadenersatzansprüche nach § 25 GSpG verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB).
Wichtig: Dies ist ein völlig anderer Anspruch als der Schadenersatz nach § 25 GSpG.
Anbieter, die in Österreich ohne österreichische Konzession Online-Glücksspiel veranstalten, handeln rechtswidrig. Nach ständiger Rechtsprechung des OGH sind die mit diesen Anbietern geschlossenen Verträge absolut nichtig (OGH 5 Ob 112/04p, OGH 4 Ob 185/25x u.v.a.).
Das bedeutet:
- Der Spieler kann die geleisteten Einsätze nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 1431 ff ABGB) zurückfordern.
- Die Verjährungsfrist beträgt hier 30 Jahre.
- Gewonnene Beträge müssen vom Rückforderungsbetrag abgezogen werden.
Diese Ansprüche sind in der Praxis schwer durchzusetzen, weil die Anbieter oft im Ausland sitzen. Es gibt jedoch spezialisierte Prozesskostenfinanzierer und Anwälte, die solche Fälle übernehmen.
Was Betroffene konkret tun können
Wenn Sie glauben, dass Sie Ansprüche haben:
- Dokumentieren Sie alles: Kontoauszüge, Screenshots, E-Mails, Transaktionslisten.
- Wenden Sie sich an eine Verbraucherschutzorganisation: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder die Arbeiterkammer bieten Erstberatung.
- Konsultieren Sie einen Anwalt: Insbesondere bei höheren Beträgen.
Rechtliche Klarstellungen:
- Schadenersatz nach § 25 GSpG richtet sich gegen konzessionierte Spielbanken in Österreich (Casinos Austria). Verjährung: 3 Jahre.
- Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung richtet sich gegen Anbieter ohne österreichische Konzession. Verjährung: 30 Jahre.
- Beides ist rechtlich nicht dasselbe und erfordert unterschiedliche Voraussetzungen.
| Entscheidung | Datum | Kernaussage |
|---|---|---|
| OGH 1 Ob 214/98x | 1998 | § 25 GSpG ist Schutzgesetz im Sinne von § 1311 ABGB |
| OGH 1 Ob 175/02w | 2002 | Schadenersatzanspruch bei Verstoß gegen Schutzpflichten |
| OGH 5 Ob 112/04p | 2004 | Verträge mit Anbietern ohne Konzession sind nichtig |
| VfGH G 34/10 | 2011 | Aufhebung der Haftungsobergrenze bei § 25 GSpG |
| OGH 6 Ob 250/11z | 2011 | Beweislastumkehr zugunsten des Spielers, kein Mitverschulden bei Sucht |
| VfGH G 259/2022 | 2022 | Aufhebung: Bonitätsprüfung allein reicht nicht als Auslöser |
| OGH 4 Ob 185/25x | 2026 | Bestätigung: Verträge mit ausländischen Anbietern ohne Konzession nichtig |
→ Weitere Informationen: Spielverluste zurückfordern.
10 Fremdsperre: wenn Angehörige handeln
Wer eine Fremdsperre anregen kann
Angehörige – das können Ehepartner, Eltern, erwachsene Kinder, enge Freunde – können sich an den Betreiber wenden und eine Sperre vorschlagen, wenn sie glauben, dass eine Person gefährdet ist.
Ablauf und Anhörung des Betroffenen
Der Betreiber ist verpflichtet, die betroffene Person zu informieren und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung, ob eine Fremdsperre verhängt wird, liegt letztlich beim Betreiber – auf Grundlage der eingeholten Informationen und der Gefährdungseinschätzung.
Eine Fremdsperre kann gegen den Willen der betroffenen Person ausgesprochen werden, wenn die Gefährdung nachvollziehbar ist.
Was Angehörige sonst tun können
- Nehmen Sie keine Schulden auf, um Spielverluste auszugleichen. Das löst das Problem nicht, sondern verschärft es.
- Schützen Sie das Haushaltseinkommen: Trennen Sie Konten, entziehen Sie Zugriff auf gemeinsame Mittel, wenn nötig.
- Suchen Sie selbst Unterstützung: Es gibt Beratungsangebote für Angehörige von Spielsüchtigen. Sie müssen das nicht allein tragen.
- Sprechen Sie das Thema offen an – ohne Vorwürfe. Sucht ist eine Erkrankung, keine moralische Verfehlung.
→ Mehr Informationen: Fremdsperre durch Angehörige.
→ Hilfe für Angehörige: siehe Abschnitt 14.
11 Österreich, Deutschland und Schweiz im Vergleich
| Kriterium | Österreich | Deutschland (OASIS) | Schweiz (ESBK) |
|---|---|---|---|
| Zentrales Register | Nein (geplant ab 2027) | Ja (OASIS seit 2021) | Ja (ESBK) |
| Anbieterübergreifend | Nein, jede Sperre nur beim jeweiligen Anbieter | Ja, alle lizenzierten Anbieter | Ja, alle Casinos und Online-Anbieter |
| Mindestdauer | 6 Monate | 3 Monate | 1 Jahr (empfohlen) |
| Aufhebung frühestens | Unbefristete Sperre: auf Antrag; befristete: nie | Nach Ablauf der Mindestfrist, auf Antrag | Nach 1 Jahr, auf Antrag |
| Zuständige Stelle | Betreiber selbst (Casinos Austria, WINWIN, win2day) | Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder | Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) |
| Online erfasst | Nur win2day | Ja, alle konzessionierten Online-Anbieter | Ja, Online-Casinos eingeschlossen |
Warum Österreich bisher kein zentrales Register hat
Die bestehenden Sperrverfahren sind historisch bei den einzelnen Konzessionären und nach unterschiedlichen Angebotsarten organisiert. Deshalb werden Daten derzeit nicht automatisch zwischen Casinos Austria, WINWIN und win2day ausgetauscht. Die geplante Reform soll diese Trennung verringern. Bis ein zentrales System rechtlich beschlossen, technisch eingerichtet und für die jeweiligen Anbieter verbindlich ist, bleibt der sichere Weg jedoch: jede benötigte Sperre separat beantragen und bestätigen lassen.
12 Reform des Glücksspielgesetzes: geplantes zentrales Sperrregister
Die am 5. August 2026 veröffentlichte Regierungsvorlage 594 d.B. enthält eine umfassende Reform des Glücksspielgesetzes. Sie ist kein bereits geltendes Recht. Die wichtigsten im Entwurf vorgesehenen Neuerungen:
Was geplant ist
- Zentrales Sperrregister: Selbst-, Fremd- und Betreibersperren sollen in einem gemeinsamen Register verarbeitet werden. Der genaue Anwendungsbereich ergibt sich erst aus der endgültigen Gesetzesfassung und ihrer Umsetzung.
- Anbieterübergreifende Wirkung: Teilnehmende Anbieter sollen Sperren registergestützt beachten. Ab welchem Zeitpunkt welche Anbieter teilnehmen, kann von weiteren Verordnungen und technischen Voraussetzungen abhängen.
- Einzahlungslimits nach Alter:
- Für Personen zwischen 18 und 26 Jahren: maximal 250 Euro pro Woche.
- Für Personen ab 26 Jahren: maximal 1.680 Euro pro Monat.
- Payment Blocking: Banken und Zahlungsdienstleister sollen verpflichtet werden, Zahlungen an nicht lizenzierte Anbieter zu blockieren.
- Netzsperren: Internetprovider sollen den Zugang zu illegalen Glücksspielseiten sperren.
Zeitplan und aktueller Status
Die Regierungsvorlage 594 d.B. trägt den Stand 5. August 2026. Der Entwurf sieht für wesentliche Bestimmungen den 1. Jänner 2027 als Inkrafttretensdatum vor. Das ist nicht gleichbedeutend mit der gesicherten technischen Verfügbarkeit des Registers an diesem Tag.
Stand: Regierungsvorlage im parlamentarischen Verfahren. Änderungen, Übergangsregeln und ergänzende Verordnungen können Zeitplan, Teilnehmerkreis und praktische Umsetzung beeinflussen. Bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme gelten die bisherigen getrennten Sperrverfahren.
Letzte Prüfung dieser Seite: 09.09.2026.
→ Details: Glücksspielgesetz-Reform und Sperrregister.
13 Spielsucht in Österreich: Zahlen und Warnsignale
Aktuelle Zahlen
Die bislang umfassendste Studie zu Glücksspielverhalten in Österreich stammt von Kalke & Wurst (2015), durchgeführt im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen:
- Rund 1,1 % der österreichischen Bevölkerung im Alter von 14 bis 65 Jahren zeigen problematisches oder pathologisches Spielverhalten.
- Das entspricht etwa 64.000 Personen.
- Die höchste Prävalenz findet sich bei Spielern an Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken (21,2 %).
Neuere Schätzungen des Anton-Proksch-Instituts und der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) gehen von ähnlichen oder leicht höheren Zahlen aus. Der Epidemiologiebericht Sucht 2025 der GÖG bietet aktuelle Daten zur Entwicklung.
Warnsignale erkennen
Warnsignale für problematisches Spielverhalten:
- Häufiges Spielen über längere Zeiträume
- Steigende Einsätze, um den gleichen „Kick" zu erleben
- Verluste durch weiteres Spielen ausgleichen wollen
- Unruhe oder Gereiztheit, wenn nicht gespielt werden kann
- Spielen trotz negativer Konsequenzen (Schulden, Streit, Jobverlust)
- Verschweigen des Spielverhaltens
- Vernachlässigung von Pflichten, Hobbys, sozialen Kontakten
Falls mehrere dieser Anzeichen zutreffen, empfehlen wir dringend ein Gespräch mit einer Beratungsstelle.
14 Hilfe und Beratung in Österreich
Kostenlose Hotlines
- Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304 (österreichweit, kostenlos)
- Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (regionales Angebot für Wien)
Sie müssen vor einem ersten Gespräch keine fertige Entscheidung getroffen haben. Notieren Sie, wenn möglich, welche Angebote Sie nutzen, welche Sperren bereits bestehen und welche Fragen Ihnen besonders wichtig sind. Auch Angehörige können sich beraten lassen. Eine Beratungsstelle kann gemeinsam mit Ihnen klären, ob eine sofortige Selbstsperre, zusätzliche technische Barrieren, finanzielle Schutzmaßnahmen oder weitere fachliche Unterstützung sinnvoll sind. Bei akuter finanzieller Belastung kann außerdem eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung einbezogen werden.
Beratungsstellen nach Bundesland
In jedem Bundesland gibt es spezialisierte Beratungsstellen. Eine vollständige Übersicht finden Sie unter:
playsponsible.at/beratungsstellen
| Bundesland | Einrichtung (Beispiele) | Kontakt | Angebot |
|---|---|---|---|
| Wien | Spielsuchthilfe Wien | 01/544 13 57 | Beratung, Therapie, Angehörigenberatung |
| Niederösterreich | Fachstelle für Suchtprävention NÖ | Über Website | Beratung, Prävention |
| Oberösterreich | pro mente OÖ | Über Website | Beratung, ambulante Therapie |
| Salzburg | Suchtberatung Salzburg | Über Website | Beratung, Krisenintervention |
| Tirol | Supro Tirol | Über Website | Beratung, Schulung |
| Vorarlberg | Supro Vorarlberg | Über Website | Beratung, Prävention |
| Steiermark | VIVID Steiermark | Über Website | Beratung, Angehörigengruppen |
| Kärnten | SPIELSUCHTHILFE Kärnten | Über Website | Beratung, Therapie |
| Burgenland | PSD Burgenland | Über Website | Beratung, Prävention |
Eine zentrale Übersicht aller Beratungsstellen finden Sie auch auf spielsuchthilfe.at.
Angebote für Angehörige
Schuldnerberatung bei Spielschulden
Spielsucht führt häufig zu erheblichen Schulden. Staatlich anerkannte Schuldnerberatungen helfen kostenlos und vertraulich:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH (österreichweit)
- Schuldnerberatung der Caritas
- ifs Schuldenberatung (Vorarlberg)
Kontakte finden Sie über die jeweilige Landesregierung oder direkt über asb-gmbh.at.
15 Häufige Fragen zur Selbstsperre
Was ist eine Selbstsperre im Casino?
Wie lange dauert eine Casino-Selbstsperre in Österreich?
Was kostet eine Selbstsperre?
Gilt meine Sperre bei Casinos Austria auch für win2day?
Gibt es in Österreich ein zentrales Sperrregister?
Kann ich eine 6-monatige Selbstsperre vorzeitig aufheben?
Wie hebe ich eine unbefristete Selbstsperre auf?
Muss ich für die Aufhebung persönlich erscheinen?
Brauche ich für die Aufhebung einen Einkommensnachweis?
Wird die Sperre nach Ablauf automatisch aufgehoben?
Was passiert mit meinem win2day-Guthaben?
Kann ich mich nur für einzelne Spielbereiche sperren lassen?
Können Angehörige eine Sperre veranlassen?
Haftet das Casino, wenn es einen gesperrten Spieler spielen lässt?
Kann ich Verluste bei einem Anbieter ohne Konzession zurückfordern?
Wo bekomme ich anonyme Hilfe bei Spielsucht?
Fazit
Eine Selbstsperre im Casino ist ein wirksames und kostenloses Instrument des Spielerschutzes. Sie ermöglicht Ihnen, bewusst Abstand vom Glücksspiel zu nehmen – ohne Zwang, ohne Verurteilung. In Österreich können Sie sich bei Casinos Austria, WINWIN und win2day für 6 Monate, 12 Monate oder unbefristet sperren lassen. Jede Sperre gilt derzeit nur für den jeweiligen Anbieter. Die Regierungsvorlage 594 d.B. sieht ein zentrales Register vor; Zeitpunkt und Umfang der praktischen Umsetzung sind noch offen.
Befristete Sperren können nicht vorzeitig aufgehoben werden. Eine unbefristete Sperre endet nicht automatisch; ihre Aufhebung muss beantragt und geprüft werden. Ergänzende Maßnahmen wie Sperr-Apps, bankseitige Sperren und Limits können zusätzlichen Schutz bieten.
Wenn Sie Anzeichen problematischen Spielverhaltens bei sich bemerken, warten Sie nicht. Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Sie sind nicht allein.
Hilfe: 0800 202 304 · Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57